Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Seggewiß,
wir beantragen, dass die Verwaltung aufzeigt,
- wie viele städtische Stellen zwingend mit Beamten, wahlweise mit Beamten oder Angestellten MitarbeiterInnen und wie viele nur mit angestellten MitarbeiterInnen besetzt werden können/ müssen und warum?
- welche repräsentative Gesamtkosten für untere, mittlere und obere Einkommensgruppen bei einer Anstellungszeit von 1 Jahr und lebenslanger Anstellung (z. B. 30 Jahre) für jede dieser Gruppen für die Stadt entstehen? Hierbei sind alle von der Stadt zu tragenden Kosten zu berücksichtigen (Urlaub, Krankheit, Rente, Pension, Aus-/ Weiterbildung,…).
- welche wesentlichen Unterschiede in Bezug auf Rechte und Pflichten aus städtischer (Arbeitgeber) und Mitarbeiter-Sicht bei Angestellten und Beamten bestehen?
Begründung:
Im Rahmen einer Entscheidung zur Verbeamtung eines Mitarbeiters wurde im Vorlagenbericht für diesen speziellen Einzelfall auf einige Unterschiede bei den Beschäftigungsverhältnissen als Entscheidungshilfe hingewiesen.
Da das Thema bereits zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode vom Unterzeichner als Entscheidungskriterium angesprochen wurde – und er sich an eine abweichende verbale Auskunft erinnert – bitten wir um eine transparente und belastbare Darstellung.
Wegen der möglichen Tragweite der Auskunft im Hinblick auf die künftigen Personal- und HH-Planungen bitten wir um eine übersichtliche, tabellenbasierte Darstellung (wo sinnvoll).
Zur weiteren Begründung bitte ich, mir das Wort zu erteilen.
Mit freundlichem Gruß
Karl Bärnklau, Fraktionsvorsitzender
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