Die Zukunft der Heizung ist erneuerbar!

Die Grünen-Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt Foto: Büro MdB Stefan Schmidt

Zum Bundestagsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz erklären die beiden Oberpfälzer Grünen-Bundestagsabgeordneten Tina Winklmann und Stefan Schmidt:

Mit dem Gebäudeenergiegesetz steigen wir pragmatisch und sozial gerecht auf klimafreundliche Wärme um. Damit haben wir eine schwierige Zukunftsaufgabe angepackt und einen riesigen Schritt nach vorne gemacht. Denn der Gebäudesektor ist für mehr als 30 Prozent der CO2-Emissionen verantwortlich. Dass die Heizungen in unserem Land innerhalb der nächsten 22 Jahre klimaneutral werden, ist also ein echter Meilenstein für den Klimaschutz.

Zugleich schützen wir die Bürgerinnen und Bürger in der Oberpfalz mit dem Heizungsgesetz vor steigenden fossilen Energiekosten. Denn wir Grüne konnten umsetzen, dass Menschen mit kleinen bis mittleren Einkommen eine höhere Förderung erhalten – künftig bis zu 70 Prozent der Investitionskosten für klimafreundliche Heizungen.

Wir alle haben erlebt, wie plötzlich Gas- und Ölpreise steigen können, wenn wir abhängig sind von Diktatoren. Deshalb machen wir Deutschland mit klimafreundlicher Wärme unabhängig und verhindern die fossile Kostenfalle für alle Menschen in unserem Land. Das Gesetz wird im Januar 2024 in Kraft treten und wir fördern bis zu 70 Prozent der Kosten beim Umstieg auf klimafreundliches Heizen. Damit machen wir Klimaschutz im eigenen Zuhause für alle bezahlbar. Viele andere Länder in Europa haben diesen Weg bereits eingeschlagen und gezeigt, dass klimafreundliche Wärme für die unterschiedlichsten Häuser- und Wohnungstypen wirtschaftlich vernünftig ist und funktioniert.

Mieterinnen und Mieter schützen wir, indem wir die Kosten durch eine Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter bei der Umlage deckeln, so dass der Einbau einer neuen Heizung zu keiner Überlastung führen kann. Damit gestalten wir Klimaschutz fair und sozial gerecht.

Außerdem wollen wir Mieterinnen und Mieter vor zu hohen Betriebskosten schützen: Die Betriebskosten von Wärmepumpen sollen nur auf die Mieterinnen und Mieter umlegbar sein, wenn die Wärmepumpe besonders effizient ist oder der Energiebedarf des Gebäudes niedrig ist. Zusätzlich haben wir eine Prüfung der Regelungen vereinbart und werden, wenn notwendig, nachsteuern.

Vor Ort wird das Gesetz einfach und planbar durch eine enge Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung und pragmatischen Übergangsfristen. Für alle besteht nun Klarheit und Planungssicherheit, denn mit dem Gebäudeenergiegesetz haben wir erstmals einen verbindlichen Fahrplan, wie der Wandel zur klimafreundlichen Wärme für alle bezahlbar gelingt. Handwerk, Wirtschaft und Verbraucher in der Oberpfalz können sich darauf einstellen: Die Zukunft der Heizung ist erneuerbar!

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