Verkehrssicherheit: Stadt sieht keine Probleme an Gerhardinger-Schule

Eltern der Gerhardinger-Schüler machen sich Sorgen um die Sicherheit der Kinder. Foto: Falk Ponsold

Unsere Anfrage

vom 12.10.2022

– Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen: Verkehrszunahme an der Gerhardinger-Grundschule – 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Grünen-Stadträt*innen sind in den vergangenen Tagen von so vielen Eltern von Gerhardinger-Grundschüler*innen angesprochen worden, dass wir uns schon vor der Stadtratssitzung am 17.10.2022 mit unserer Anfrage an Sie wenden. Denn: Die Sache eilt.

Die Eltern, die uns angesprochen haben, sorgen sich massiv um die Sicherheit ihrer Kinder. Durch die Umleitung auf der Bürgermeister-Prechtl-Straße kommt es offenbar rund um die Schule zu einer starken Erhöhung des Verkehrs. Besondere Sicherungsmaßnahmen im Bereich der Schule gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht. 

Aus Sorge um die Grundschüler fragen wir deshalb: Hat die Stadt vor, hier noch kurzfristig ggf. provisorische Maßnahmen zu treffen? Wenn ja, welche? Und wie lange wird sich die Baustelle hinziehen?

Wegen der Dringlichkeit einer kurzfristigen Maßnahme wäre es schön, wenn die Verwaltung schon bis zur Stadtratssitzung am 17.10.2022 etwas zum Thema berichten könnte.

Mit freundlichen Grüßen,

Karl Bärnklau, Fraktionsvorsitzender

Laura Weber

Ali Zant

Die Antwort der Stadtverwaltung

vom 14.10.2022

„Die derzeitige Umleitung über die Luitpoldstraße wird abhängig von der Winterwitterung voraussichtlich noch bis März / Mai 2023 andauern (bauzeitbedingte Verzögerungen derzeit nicht auszuschließen). Danach wird es zwar weitere Verengungen im Straßenraum geben. Der gegenläufige Fahrverkehr auf der Bürgermeister-Prechtl-Straße soll ab dann aber wieder laufen.

Aufgrund der gegenwärtigen Umleitung gab es aus der Anwohnerschaft vereinzelte kritische Stimmen wegen des vorübergehend höheren Verkehrsaufkommens bzw. Beschwerden das Fahrzeuge mit überhöhten Geschwindigkeiten unterwegs seien. Infolge dessen wurde unser Geschwindigkeitsmessgerät zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer aufgestellt und auch die Polizei ist gelegentlich präsent. Nach den Geschwindigkeitsauswertungen werden die 30 km/h aber eingehalten (von den paar üblichen Ausreißern abgesehen).

„Sorgen pauschal nicht nachzuvollziehen“

Sorgen zur Schulwegsicherheit waren aus dem Bevölkerungskreis bislang kein Thema. Seitens der Verkehrsbehörde sowie der Polizei können wir diese Sorgen pauschal auch nicht nachvollziehen. Die Umleitung läuft lediglich von der Landgerichtstraße über die Luitpoldstraße bis zur Herrmannstraße. Die Gerhardinger-Schule befindet sich jedoch weiter westlich und die unmittelbar davor liegende Luitpoldstraße ist als Einbahnstraße genau in entgegengesetzte Fahrtrichtung eingerichtet. D.h. die Umleitung kommt an der Schule nicht vorbei. Außerdem haben wir zur Schulwegsicherheit mehrere Fußgängerampeln über die Bürgermeister-Prechtl-Straße (Bereich bei Abzweigung von Sedanstr / Josefs-Kirche / VHS) und selbst wenn eine Querung im Umleitungsbereich der Luitpoldstraße erfolgen müsste (die je nach Wegeherkunft eigentlich umgangen werden könnte) hätte der Fußgänger in den Kreuzungsbereichen gegenüber abbiegenden Fahrzeugen auch Vorrang. Außerdem wird in der 30-Zone auch nicht zu schnell gefahren. Im Rahmen der Schulwegüberwachung zum Schulbeginn wurde der Bereich der Gerhardinger-Schule auch regelmäßig durch die Polizei betreut und dabei auch keine Auffälligkeiten festgestellt.

Appell: Für Ehrenamt der Schulweghelfer werben

Seitens Verkehrsbehörde und Polizei fällt die Gerhardinger-Schule eher dadurch auf, dass sich dort keine Schulweghelfer (bspw. unter der Elternschaft, aber auch gerne darüber hinaus) finden. Dabei wäre dies ein hilfreiches Ehrenamt das dazu beitragen kann die Schüler auf ihrem Schulweg an neuralgischen Punkten zu unterstützen und zu begleiten. Wir empfehlen hier über die Fraktionen für dieses Ehrenamt wieder zu werben. Interessierte können sich direkt an die Polizei wenden, die sich um die Schulweghelfer kümmern, oder auch bei der städtischen Verkehrsbehörde melden.“

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